Rechtsanwalt Ferner hilft bei Beratungsbedarf zum IT-Recht (“Recht der Informationstechnologien”) sowie im gewerblichen Rechtsschutz. Die Anwaltskanzlei Ferner bietet dabei eine mehrjährige Erfahrung in der Vertretung und Beratung von Shop-Betreibern, Bloggern und Verbrauchern – nicht nur aus der Städteregion Aachen. Keineswegs darf man dabei den Fehler machen und das IT-Recht auf “Abmahnungen” reduzieren, auch wenn heute besonders Shop-Betreibern das Schreckgespenst der Abmahnung immer im Nacken sitzt.
Aber auch in Bereichen, die nicht so in der Öffentlichkeite stehen, speziell im Bereich der vertraglichen Betreuung und Beratung, ergibt sich im Alltag schnell Streit: Etwa wenn IT-Projekte festgefahren sind, Markenrechtliche Probleme auftreten oder (Nutzungs-)Lizenzen ausgearbeitet bzw. geprüft werden müssen.
Bei der Anwaltskanzlei Ferner finden Sie also u.a. Unterstützung bei folgenden typischen Fragen bzw. Problemen:
- Sie benötigen die rechtliche Prüfung ihres ebay-/Online-Shops von AGB über die Widerrufsbelehrung bis zu den sonstigen Problembereichen? Beachten Sie dazu auch unsere Info-Seite mit laufenden News.
- Vor dem Abschluss eines IT-Projektes (etwa zur Erstellung einer Software, Webseite etc.) möchten Sie den Vertrag auf mögliche Streitpunkte hin prüfen lassen oder brauchen Unterstützung bei dem Aufsetzen eines Vertrages?
- Bei einem Projekt zahlt der Kunde nicht und Sie benötigen anwaltliche Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Forderung?
- Bei der Auswahl eines Namens oder dem Schutz eines Namens (Markenrecht) benötigen Sie rechtliche Unterstützung?
- Jemand verwendet ungenehmigt Teile ihrer Arbeit und Sie möchten sich wehren?
- Sie haben eine Abmahnung erhalten oder wollen selber Abmahnen?
- Sie möchten ihr Geschäftsmodell oder ihre Werbestrategie juristisch abklopfen?
- Bei Ihnen benötigt der Datenschutz dringend Beachtung bzw. es besteht datenschutzrechtlicher Beratungsbedarf?
- Sie haben Fragen im Bereich des Domainrechts?
- Sie benötigen eine Beratung im Markenrecht oder Hilfe bei einer Markenanmeldung?
Sie finden bei uns neben der juristischen Betreuung vor allem auch den Blick auf den praktischen Alltag, ein Umstand, der besonders beim täglichen Umgang mit dem Internet und digitalen Technologien dringend nötig ist. Inbesondere wird durch Jens Ferner (Diplom-Jurist) – der lange Zeit als Programmierer und Web-Entwickler aktiv war und diese Erfahrung in die Kanzlei einbringt – immer Sorge getragen, dass in der juristischen Betreuung von IT-Projekten der Blick auf den praktischen Aspekt und fachlichen Aspekt nicht zu kurz kommt.
Wenn Sie einen Termin wünschen:
Rufen Sie uns an: 02404 – 92100 oder
senden Sie eine Mail an info@ferner-alsdorf.de
Selbstverständlich sind wir auch überörtlich tätig – die Anwaltskanzlei Ferner vertritt Mandate auch außerhalb der Region Aachen.
Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen des IT-Rechts
Zum IT-Recht gehört dabei nach gängiger Auffassung:
- Recht der IT-Verträge, also z.B. Webdesign-Verträge, Internet-System-Verträge, Verträge zur Suchmaschinen-Optimierung etc.
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, speziell Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht, also rund um Online-Shops
- Immaterialgüterrecht, speziell Urheberrecht und allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Kennzeichenrecht, insbesondere der Namens- und Markenschutz
- Recht des Datenschutzes
- Domainrecht
- Internationale Bezüge, speziell internationales Privatrecht
- Telekommunikationsrecht & Telemedienrecht
- Strafrecht mit IT-Bezug, speziell Medienstrafrecht (Internetstrafrecht)
Im Bereich der IT-Verträge geht es darum, dass Informationstechnologie Gegenstand des Vertrages ist – typisch sind Kauf, Miete, Herstellung von Software oder Hardware. Die vertraglichen Möglichkeiten sind vielfältig, schon fast unüberschaubar – eben wie die Bedürfnisse in diesem Bereich.
Beim elektronischen Geschäftsverkehr geht es um kurzum um den „Online-Handel“, also mitunter „normale“ Kaufverträge, die allerdings über elektronische Wege abgewickelt werden. Hierzu gehört die ebay-Problematik, aber auch Fragen des Wettbewerbsrechts, des Verbraucherschutzes und selbst scheinbar lapidare Dinge, wie die wirksame Einbeziehung von AGB, was keinesfalls so einfach ist, wie es auf den ersten Blick scheint.
Das Immaterialgüterrecht beschäftigt sich in erster Linie mit Fragen des Urheberrechts und Kennzeichenrechts, hierunter fällt beispielsweise der Schutz von Domainnamen. Selbsterklärend ist das Recht des Datenschutzes, wobei mitunter hier auch die elektronische Signatur miterfasst ist.
Bei den internationalen Bezügen liegt der Schwerpunkt sicherlich im Bereich des internationalen Privatrechts, wobei man hier nicht blind an das CISG (UN-Kaufrecht) denken darf, sondern zumindest das internationale Urheber- und Zivilprozessrecht mit im Blick haben muss. Sicherlich wird das internationale Strafrecht, das in der Literatur zum IT-Recht zurzeit eher weniger Bedeutung hat, zunehmend Beachtung finden.
Telekommunikations- und Telemedienrecht orientieren sich inhaltlich an den gesetzlichen Vorgaben, wobei das Telemedienrecht dem Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs zugeschrieben wird. Um die Unterscheidung zu verstehen, sollte man sich die beiden wesentlichen Ebenen eines Netzwerks vor Augen halten: Einerseits die „Leitungen“, die Hardware-Komponente. Andererseits die Inhalte, die in diesem Netz kommuniziert werden. Sofern es um das Netz als solches geht, bewegt man sich im Bereich des Telekommunikationsrechts – wenn es um die Inhalte geht, ist das Telemedienrecht betroffen. Das Telekommunikationsrecht ist dabei ebenfalls kein homogenes Rechtsgebiet, durchzogen von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Regelungen.
Sowohl die Thematik öffentlicher Vergabe von Aufträgen als auch das Strafrecht im Rahmen des IT-Rechts lassen schon beim Lesen des Titels erahnen, worum es im Kern geht. Gerade das Strafrecht verdient aber eine nähere Betrachtung, nicht zuletzt wegen des enormen alltäglichen Bezugs. So bietet die inzwischen Alltag gewordene besonders einfache Möglichkeit der (Ver-)Fälschung von Urkunden ganz andere Dimensionen der Strafbarkeit als noch vor 20 Jahren – ganz zu schweigen von Alltags-Phänomenen wie dem so genannten „Filesharing“ oder der mitunter allzu leichten Bestellung von Waren in fremdem Namen im Internet. Wir erleben zurzeit eine zunehmende Häufung von Straftaten, mitunter eventuell sogar eine Kriminalisierung, die vielleicht zu einem neuen Blick auf das Strafrecht zwingt. Das bringt zwangsläufig eine steigende Bedeutung des Strafrechts im Leben „normaler Bürger“ mit sich.