Das Kammergericht (KG) Berlin hat festgestellt, dass grundsätzlich der Ausschreibende das Risiko aus dem Vergabeverfahren trägt. Verzögert sich ein Vergabeverfahren, weil zum Beispiel ein unterlegener Bieter ein Nachprüfungsverfahren angestrengt hat, hat das Unternehmen, das den Zuschlag bekommt, Anspruch auf Vergütung der Verzögerungsmehrkosten (zum Beispiel höhere Material- oder Rohstoffpreise).
Da bei Vergabeverzögerungen der “Kalkulationshorizont” der Bieter als Grundlage der Angebote verlassen wird, besteht ein Anspruch auf Vertragsanpassung. Aus der Tatsache, dass der Bieter einer Verlängerung der Bindefrist seines Angebots zugestimmt habe, lasse sich nicht ableiten, dass er damit auf den Anspruch auf Vergütung der verzögerungsbedingten Mehrkosten verzichte (KG, 21 U 52/07).
Tags: agg,
anspruch,
auftrag,
frist,
material,
reise,
sache,
vergaberecht,
vergabeverfahrensrisiko,
vertrag
Ähnliche Artikel
- Vertragsrecht: Bearbeitung unberechtigter Mängelrügen ist zu vergüten
Unberechtigte Mängelrügen sind nicht nur ärgerlich, die Bearbeitung kostet oft auch noch Geld. Das Landgericht (LG) Kassel hat j... - Vertragsrecht: Beweislast beim Werklohneinbehalt wegen Mängeln
Es ist grundsätzlich Sache des Unternehmers darzulegen, dass ein vom Besteller einbehaltener Betrag unverhältnismäßig und deshal... - Vertragsrecht: Was geschieht mit den Baumaterialien bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags?
Kündigt der Auftraggeber einen Bauvertrag aus wichtigem Grund, ist in der Regel "kommunikativer Stillstand" zwischen den Parteie... - Kündigungsrecht: Störung durch andere Mieter als fristloser Kündigungsgrund
Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses kann vorliegen, wenn dem gewerblichen Mieter der vertragsg... - Vertragsrecht: BGH kassiert Vertragsstrafenklausel, die witterungsbedingte Gründe mit einschließt
Eine Vertragsstrafenklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die auch greift, wenn allein witterungsbeding... - Haftungsrecht: Keine Haftung für Mängel an vorgeschriebenem Material
Es ist die Pflicht des ausführenden Unternehmens, ein dauerhaft funktionsfähiges Werk zu erstellen.
Das gilt nach einer Entschei... - Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; zur Rechtmäßigkeit einer Beförderungsrichtlinie
Eine rein arithmetische Betrachtung der Einzelbewertungen der aktuellen dienstlichen Beurteilungen ist bei Auswahlentscheidungen... - Wohnraummietrecht: Kein Rechtsschutz gegen Abmahnungen
Der Mieter einer Wohnung kann sich nicht durch Klage gegen eine von ihm als unberechtigt angesehene Abmahnung durch den Vermiete... - Verkehrssicherungspflicht: Architekt muss Bauwerk gegen Witterungseinflüsse schützen
Nach der gefestigten Rechtsprechung trifft den Architekten die Verkehrssicherungspflicht, etwaigen Gefahren, die von einem Bauwe... - Kündigungsrecht: Höhe des Abfindungsanspruchs nach § 1a KSchG
Nach § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der ...
Geschrieben in Baurecht