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Altbau: Kein Anspruch auf neue Fenster

einer Altbauwohnung müssen gegebenenfalls mit zugigen Fenstern leben.

Hierauf wies das Landgericht (LG) Karlsruhe hin. Die entschieden, dass einer Altbauwohnung nur den Standard erwarten könnten, der der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspreche. Hätten vergleichbare Wohnungen in der Umgebung ebenfalls keine neuen , bestehe kein auf Modernisierung. Im konkreten Fall habe daher der die Miete nicht kürzen dürfen (LG Karlsruhe, 9 S 157/05).

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