Ohne Entscheidung: Darf sich die katholische Kirche “christlich” nennen?
17. Februar 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist)
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Ein obskures Begehr hatte das VG Freiburg (2 K 1700/09) vorliegen: Mehrere Kläger haben beantragt, dass der katholischen Kirche aufgegeben wird, es zu unterlassen, sich “christlich” zu nennen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage aber aus formalen Gründen zurückgewiesen: Es war für das Gericht nicht ersichtlich, in welchen eigenen Rechten die Kläger dadurch verletzt werden, dass die katholische Kirche sich als christlich bezeichnet. Eine solche eigene Rechtsverletzung ist aber die formale Voraussetzung für die Annahme der Klage – somit wurde sie zurückgewiesen. Die Frage, inwiefern sich die katholische Kirche als christlich bezeichnen darf, beschäftigt somit (vorerst) kein deutsches Gericht.
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