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Und wieder: Fristen beim Rechtsanwalt

Zum ewigen Streit, wann ein Anwalt für Fristversäumnisse einzustehen hat, trägt das OVG Lüneburg (2 NB 400/09) das hier bei:

Der prozessbevollmächtigte hat den von einer Büroangestellten notierten Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist jedenfalls dann eigenverantwortlich auf seine Richtigkeit zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden.

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