Auskunft vom Pressesprecher? Nicht für mich.
28. Januar 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist)
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Ein interessantes Erlebnis hatte ich heute. Als ich eine Pressemitteilung eines Gerichtes gefunden habe, hatte ich eine inhaltliche Nachfrage und habe diese per Email gestellt.
Die Antwort erreichte mich kurze Zeit später:
Sehr geehrter Herr Ferner,
leider bin ich als Pressesprecher nur befugt, Vertretern der Presseorgane (mit Presseausweis) Auskunft zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort hatte ich bisher noch nicht gekannt, normalerweise war der Kontakt zu Presseabteilungen der Justiz immer informativ und sehr entgegenkommend. Ich habe einen Kontakt bei der Presse gebeten, der Sache nachzugehen.
Tags: öffentlichkeitsarbeit, pressesprecher